Die Qualifikation zum
Adipositastrainer erfolgt nach festgelegtem Curriculum in drei
Ausbildungsblöcken an den von der KgAS anerkannten Akademien. Zur Ausbildung
zugelassen sind Angehörige der im Folgenden aufgeführten Berufsgruppen,
sofern sie über patientenbezogene Berufserfahrung verfügen. Der Vorstand der
KgAS stellt Abschlusszertifikate nach Absolvierung aller drei
Ausbildungsblöcke an die folgenden Berufsgruppen aus.:
1. Ärzte
Ärzte mit Facharztrichtung
Kinderheilkunde sowie Ärzte in der pädiatrischen Facharztausbildung mit
mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung adipöser oder
anderer, chronisch kranker Kinder oder Jugendlicher, Internisten,
Allgemeinärzte und praktische Ärzte mit einer mindestens einjährigen
Berufserfahrung in der Behandlung adipöser oder anderer, chronisch kranker
Kinder oder Jugendlicher.
Dipl. Psychologen oder
ärztlich approbierte Psychotherapeuten mit mindestens einjähriger
Berufserfahrung in der Behandlung von kranken Kindern und Jugendlichen,
Dipl. Pädagogen oder Dipl. Sozialpädagogen mit mindestens einjähriger
Berufserfahrung in der Betreuung kranker Kinder und Jugendlicher.
Dipl. Sportlehrer,
Sportpädagogen M.A. oder vergleichbare Abschlüsse mit dem Studienschwerpunkt
Rehabilitations-/Behindertensport, Staatlich geprüfte Sport- und
Gymnastiklehrer, Staatlich geprüfte Gymnastiklehrer mit Zusatzbezeichnung
„Sporttherapie“ des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport) oder
ähnlicher Zusatzausbildung, Sportlehrer mit universitärer Ausbildung und
Abschluss als „Bachelor“ oder „Master“, Alle genannten Berufsgruppen müssen
über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Betreuung adipöser
Kinder und Jugendlicher verfügen.
4. Ernährungsfachkräfte
* Erziehern kann ein eingeschränktes
Trainerzertifikat (Co-Trainer) erteilt werden, das Sie berechtigt unter
Supervision zu schulen. Dieses Zertifikat berechtigt jedoch nicht zur
Eigenständigen Vertretung des Bereichs Psychosoziales im Schulungsteam oder
QB zu sein. Auch gewährleistet es nicht die Teamqualifikation, wenn es das
einzige Trainerzertifikat ist.
** Physiotherapeuten
kann ein eingeschränktes Trainerzertifikat erteilt werden, das Sie
berechtigt zu schulen. Dieses Zertifikat berechtigt jedoch nicht zur
Eigenständigen Vertretung des Bereichs körperliche Aktivität und Sport im
Schulungsteam oder QB zu sein. Auch gewährleistet es nicht die
Teamqualifikation, wenn es das einzige Trainerzertifikat ist
***Krankenschwestern oder Arzthelferinnen. kann ein
eingeschränktes Trainerzertifikat erteilt werden, das Sie berechtigt zu
schulen. Dieses Zertifikat berechtigt jedoch nicht zur Eigenständigen
Vertretung des Bereichs Medizin oder eines anderen Bereichs im Schulungsteam
oder QB zu sein. Auch gewährleistet es nicht die Teamqualifikation, wenn es
das einzige Trainerzertifikat ist.
Personen, die nicht über die
aufgeführten Berufsausbildungen oder praktischen Erfahrungen verfügen,
werden vor der Trainerausbildung schriftlich darauf hingewiesen, dass
sie solange kein Trainerzertifikat erhalten, bis sie die genannten
Qualifikationen nicht in geeigneter Weise nachgewiesen haben. Über Ausnahmen
(z.B. die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Ausbildungen) entscheidet
der Vorstand der KgAS im jeweiligen Einzelfall. Es empfiehlt sich, einen
entsprechenden Antrag vor der Trainerausbildung an den Vorstand zu
richten.