Zugelassene Berufsgruppen

Zur Ausbildung zugelassen sind Angehörige der im Folgenden aufgeführten Berufsgruppen, sofern sie über patientenbezogene Berufserfahrung verfügen:

 

1. ÄrztInnen und medizinisches Personal

  • ÄrztInnen mit Facharztrichtung Kinder- und Jugendmedizin mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung übergewichtiger Kinder oder Jugendlicher
  • ÄrztInnen in der pädiatrischen Facharztweiterbildung mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung übergewichtiger Kinder oder Jugendlicher

Gesundheits- und KrankenpflegerInnen oder ArzthelferInnen kann ein eingeschränkter Ausbildungsnachweis nach KgAS“ („Co-Trainer KgAS-Profil“) ausgestellt werden, der Sie berechtigt, unter Supervision zu schulen. Dieser Ausbildungsnachweis berechtigt jedoch nicht zur eigenständigen Vertretung des Bereichs Medizin oder eines anderen Bereichs im Schulungsteam.

 

2. PsychologInnen und PädagogInnen

  • PsychologInnen mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen
  • ärztlich approbierte PsychotherapeutInnen mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen
  • Diplom PädagogInnen oder Diplom SozialpädagogInnen (oder vergleichbarer Abschluss Bachelor oder Master) mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Betreuung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher.

ErzieherInnen kann ein eingeschränkter Ausbildungsnachweis nach KgAS“ („Co-Trainer KgAS-Profil“) ausgestellt werden, der sie berechtigt, unter Supervision zu schulen. Dieser Ausbildungsnachweis berechtigt jedoch nicht zur eigenständigen Vertretung des Bereichs Psychosoziales im Schulungsteam.

 

3. Bewegungsfachkräfte

  • Diplom SportlehrerInnen
  • Diplom SportwissenschaftlerInnen
  • SportpädagogInnen (M.A.) oder vergleichbare Abschlüsse mit dem Studienschwerpunkt Rehabilitations-/Behindertensport
  • Staatlich geprüfte Sport- und GymnastiklehrerInnen
  • Staatlich geprüfte GymnastiklehrerInnen mit Zusatzbezeichnung „Sporttherapie“ des DVGS (Deutscher Verband für Gesundheitssport) oder ähnlicher Zusatzausbildung
  • SportlehrerInnen mit universitärer Ausbildung und Abschluss als „Bachelor“ oder „Master“
  • PhysiotherapeutInnen mit Fachhochschulstudium und Abschluss als „Bachelor“ oder „Master“

Alle genannten Berufsgruppen müssen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Betreuung übergewichtiger Kinder und Jugendlicher verfügen.

Staatlich anerkannten PhysiotherapeutInnen und MotopädInnen kann ein eingeschränkter Ausbildungsnachweis nach KgAS“ („Co-Trainer KgAS-Profil“) ausgestellt werden, der sie berechtigt, unter Supervision zu schulen. Dieser Ausbildungsnachweis berechtigt jedoch nicht zur eigenständigen Vertretung des Bereichs körperliche Aktivität und Sport im Schulungsteam.

 

4. Ernährungsfachkräfte

Diätassistenten mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Behandlung und Beratung übergewichtiger Kinder und Jugendlicher, Ernährungswissenschaftler/Oecotrophologen mit abgeschlossener Hochschulausbildung (Diplom oder vergleichbarer Abschluss Bachelor oder Master) und mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Beratung und Behandlung übergewichtiger Kinder und Jugendlicher und ihren Eltern.

 

Ausnahmen

Personen, die nicht über die aufgeführten Berufsausbildungen oder praktischen Erfahrungen verfügen, werden vor der Trainerausbildung von der jeweiligen Akademie schriftlich darauf hingewiesen, dass sie solange keinen mit KgAS-Profil erhalten, bis sie die genannten Qualifikationen in geeigneter Weise nachgewiesen haben.

Über Ausnahmen (z.B. die Anerkennung gleichwertiger ausländischer Ausbildungen) entscheidet der Vorstand der KgAS im jeweiligen Einzelfall auf Antrag und in Absprache mit der AGA (Zertifizierungskommission). Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Antrag vor der Trainerausbildung an den Vorstand zu richten.